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Die erste Wohnung als Kapitalanlage

Erste Kapitalanlage

Grundlagen

Welche Unterlagen braucht die Bank für die Finanzierung einer Wohnung?

Ausweis, Gehaltszettel, Grundbuchauszug: Für den Kredit will die Bank zwei Stapel Papier sehen, einen über Sie und einen über die Wohnung. Was in jeden gehört und wo Sie es herbekommen.

Welche Unterlagen muss ich der Bank für den Kredit geben?

Die Bank braucht Unterlagen zu Ihrer Person und zur Wohnung. Zur Person gehören Ausweis, Gehaltsabrechnungen, Lohnsteuerbescheinigung oder Steuerbescheid, Kontoauszüge mit dem Eigenkapital und eine Übersicht über bestehende Kredite. Zur Wohnung gehören Exposé, Grundbuchauszug, Teilungserklärung, Aufteilungsplan, Wohnflächenberechnung, Energieausweis, Protokolle der Eigentümerversammlung, Wirtschaftsplan und bei einer vermieteten Wohnung der Mietvertrag.

Redaktion Erste Kapitalanlage · · 6 Minuten

Leerer Raum mit hellem Holzboden, zwei weißen Wandregalen links und einem deckenhohen Einbauschrank aus Eichenholz, rechts eine offene Tür in den Flur
Bevor die Bank Geld gibt, will sie die Wohnung auf dem Papier kennen. Dafür sorgen Ihre Unterlagen. Foto: toyakisfoto / Freepik

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Bank will zwei Dinge wissen: ob Sie die Raten zahlen können und ob die Wohnung als Sicherheit taugt. Dafür gibt es zwei Gruppen von Unterlagen.
  • Die Unterlagen zur Person sammeln Sie selbst: Ausweis, Gehaltsnachweise, Steuerpapiere, Kontoauszüge und eine Liste Ihrer laufenden Kredite.
  • Die Unterlagen zur Wohnung bekommen Sie meist vom Verkäufer, vom Makler oder von der Hausverwaltung. Das dauert oft länger als gedacht.
  • Die Pflicht zur Prüfung steht im Gesetz. Nach Paragraph 505b BGB muss die Bank Ihre Angaben anhand nachprüfbarer Unterlagen kontrollieren.

Was sind Finanzierungsunterlagen? Kurz erklärt

Finanzierungsunterlagen sind die Papiere, mit denen Sie der Bank Ihre Angaben belegen. Ein Teil beschreibt Sie und Ihr Geld. Der andere Teil beschreibt die Wohnung, die Sie kaufen wollen. Ohne beide Stapel gibt es keine Kreditzusage.

Kennen Sie das von der anderen Seite? Wer eine Wohnung mieten will, legt dem Vermieter Gehaltsnachweise und eine Schufa-Auskunft vor. Bei Ihrer Kapitalanlage sind Sie bald selbst Vermieter. Vorher stehen Sie aber vor der Bank wie ein Mietbewerber, nur dass es um ein paar hunderttausend Euro geht statt um eine Monatsmiete.

Wie ist die aktuelle Lage?

Dass die Bank so genau hinschaut, ist keine Laune. Paragraph 505b BGB schreibt ihr bei Immobilienkrediten vor, Ihre Kreditwürdigkeit "eingehend" zu prüfen. Grundlage sind Informationen zu Einkommen, Ausgaben und Ihren übrigen finanziellen Verhältnissen. Die Bank muss diese Angaben überprüfen, wenn nötig durch Einsicht in Unterlagen, die sich unabhängig kontrollieren lassen. Und sie darf sich nicht hauptsächlich darauf verlassen, dass die Wohnung mehr wert ist als der Kredit.

Was die Banken dafür heute verlangen, ist ziemlich einheitlich. Bei Angestellten sind es laut Baufi24 die Gehaltsabrechnungen der letzten drei Monate, die letzte Lohnsteuerbescheinigung und der letzte Einkommensteuerbescheid. Selbstständige reichen Bilanzen oder Einnahmen-Überschuss-Rechnungen der letzten zwei bis drei Jahre ein, dazu eine betriebswirtschaftliche Auswertung, kurz BWA. Das ist eine Zwischenbilanz vom Steuerberater, die nicht älter als drei Monate sein soll.

Ein wichtiger Posten ist der Eigenkapitalnachweis, also Kontoauszüge oder Depotauszüge, die zeigen, dass das Geld wirklich da ist. Wer im September 2026 über Baufi24 finanziert hat, brachte im Schnitt 109.443 Euro Eigenkapital mit. Die durchschnittliche Eigenkapitalquote lag bei 27,1 Prozent.

Warum ist das für Kapitalanleger wichtig?

Bei einer vermieteten Wohnung prüft die Bank zwei Einnahmequellen: Ihr Gehalt und die Miete. Für die Miete braucht sie den Mietvertrag. Viele Banken setzen die Miete in ihrer Rechnung nicht in voller Höhe an, weil Leerstand und Reparaturen davon abgehen. Wie die Bank daraus ihre Haushaltsrechnung macht, erklärt der Beitrag Was die Bank vor dem Kredit prüft.

Die Unterlagen zur Wohnung sind für Sie mindestens so nützlich wie für die Bank. In den Protokollen der Eigentümerversammlung steht zum Beispiel, ob die Eigentümer eine teure Dachsanierung beschlossen haben. Im Wirtschaftsplan sehen Sie, wie hoch das Hausgeld ist, also der monatliche Beitrag an die Gemeinschaft. Wer diese Papiere liest, bevor er unterschreibt, erlebt weniger Überraschungen.

Dazu kommt die Zeit. Fehlt ein Dokument, liegt der Antrag still. Gerade die Hausverwaltung braucht für Protokolle und Abrechnungen manchmal Wochen.

Übersicht: Welche Unterlage wofür

Die Tabelle zeigt die üblichen Unterlagen für den Kauf einer Eigentumswohnung. Einzelne Banken fragen mehr oder weniger ab.

UnterlageWer sie hatWofür die Bank sie braucht
Personalausweis oder ReisepassSieFeststellen, wer den Kredit bekommt
Gehaltsabrechnungen der letzten drei MonateSie, vom ArbeitgeberLaufendes Einkommen prüfen
Lohnsteuerbescheinigung, EinkommensteuerbescheidSie, vom Arbeitgeber und FinanzamtEinkommen über ein ganzes Jahr bestätigen
Bilanzen oder EÜR, BWA (nur Selbstständige)Sie, vom SteuerberaterSchwankende Einkünfte einschätzen
Kontoauszüge, DepotauszügeSieEigenkapital und Ausgaben belegen
Übersicht bestehender KrediteSie, aus Ihren VerträgenAndere Raten von Ihrem Einkommen abziehen
Exposé mit Fotos und GrundrissVerkäufer oder MaklerLage und Zustand der Wohnung kennenlernen
GrundbuchauszugVerkäufer, Makler oder GrundbuchamtEigentümer und Belastungen prüfen
Teilungserklärung mit AufteilungsplanVerkäufer oder VerwalterKlären, was genau zur Wohnung gehört
WohnflächenberechnungVerkäufer oder BauträgerWert pro Quadratmeter berechnen
EnergieausweisVerkäuferEnergiezustand und mögliche Kosten einschätzen
Protokolle der EigentümerversammlungVerwalter, über den VerkäuferBeschlossene Sanierungen und Streit erkennen
Wirtschaftsplan, HausgeldabrechnungVerwalter, über den VerkäuferLaufende Kosten und Rücklage prüfen
Mietvertrag (bei vermieteter Wohnung)VerkäuferMieteinnahme als Einkommen ansetzen

Ein paar Begriffe aus der Tabelle kurz erklärt. Der Grundbuchauszug ist eine Kopie aus dem amtlichen Register. Er zeigt, wem die Wohnung gehört und ob schon Grundschulden darauf lasten. Die Teilungserklärung legt nach Paragraph 8 WEG fest, wie ein Haus in einzelne Wohnungen aufgeteilt ist. Der Aufteilungsplan ist die dazugehörige Bauzeichnung nach Paragraph 7 WEG. Er zeigt, welche Räume zu Ihrer Wohnung gehören, auch Keller oder Stellplatz. Den Wirtschaftsplan stellt der Verwalter nach Paragraph 28 WEG jedes Jahr auf. Den Energieausweis muss der Verkäufer Ihnen nach Paragraph 80 des Gebäudemodernisierungsgesetzes, früher Gebäudeenergiegesetz, spätestens bei der Besichtigung vorlegen.

Info-Box: Finanzierungsunterlagen sind die Nachweise, mit denen Sie der Bank zeigen, dass Sie die Raten tragen können und die Wohnung als Sicherheit taugt.

Leerer Raum im Dachgeschoss mit einem weißen offenen Regal, einem Treppengeländer links und einem Sprossenfenster mit Blick auf Bäume
Je vollständiger die Unterlagen sind, desto schneller kann die Bank über den Kredit entscheiden.Foto: Freepik

Checkliste: Darauf sollten Sie achten

  • [ ] Gehaltsabrechnungen, Lohnsteuerbescheinigung und Steuerbescheid schon vor der Wohnungssuche in einem Ordner sammeln
  • [ ] Alle laufenden Kredite vollständig angeben, auch Autokredit, Ratenkauf und Dispo
  • [ ] Den Verkäufer früh nach Teilungserklärung, Protokollen und Wirtschaftsplan fragen
  • [ ] Die Protokolle der letzten Jahre selbst lesen, vor allem zu Sanierungen und Sonderumlagen
  • [ ] Prüfen, ob die Wohnfläche im Exposé zur Wohnflächenberechnung passt
  • [ ] Beim Grundbuchauszug auf das Datum achten, er sollte frisch sein
  • [ ] Bei einer vermieteten Wohnung den Mietvertrag mit allen Nachträgen anfordern

Was bedeutet das für die Praxis?

Für die Vorbereitung gibt es drei übliche Wege:

  1. Erst die eigenen Papiere, dann suchen. Sie legen alle Unterlagen zur Person bereit, bevor Sie eine Wohnung besichtigen. Wenn das passende Objekt auftaucht, fehlt nur noch der zweite Stapel.
  2. Unterlagenliste der Bank anfordern. Jede Bank hat eine eigene Checkliste. Wer sie früh anfragt, sammelt gezielt und vermeidet Rückfragen.
  3. Über einen Vermittler einreichen. Ein Kreditvermittler fragt mehrere Banken an und sammelt die Unterlagen einmal für alle. Die Pflicht zur Prüfung bleibt trotzdem bei der Bank.

Was zusätzlich zum Kaufpreis an Kosten auf Sie zukommt, steht im Beitrag Was kostet der Kauf einer Wohnung zusätzlich?.

Keine Anlage- oder Steuerberatung

Dieser Beitrag erklärt Zusammenhänge und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Welche Unterlagen eine Bank im Einzelnen verlangt, legt sie selbst fest.

Häufige Fragen

Wie alt dürfen die Unterlagen sein?

Gehaltsabrechnungen und Kontoauszüge sollen in der Regel die letzten drei Monate abdecken. Auch der Grundbuchauszug sollte nach Angaben von Dr. Klein nicht älter als drei Monate sein. Ältere Papiere fordert die Bank meist neu an.

Bekomme ich den Grundbuchauszug selbst beim Grundbuchamt?

Einsicht bekommt nach Paragraph 12 GBO nur, wer ein berechtigtes Interesse darlegt. Als Kaufinteressent ist der einfachste Weg der Verkäufer oder sein Makler. Nach dem Kauf erhalten Sie als Eigentümer den Auszug ohne Umweg.

Was ist eine Teilungserklärung?

Das Dokument, mit dem ein Haus in einzelne Eigentumswohnungen aufgeteilt wird. Darin steht, was Ihnen allein gehört und was allen Eigentümern gemeinsam. Grundlage ist Paragraph 8 WEG.

Brauche ich als Kapitalanleger andere Unterlagen als ein Selbstnutzer?

Zusätzlich brauchen Sie den Mietvertrag, wenn die Wohnung schon vermietet ist. Wer bereits vermietete Wohnungen besitzt, legt außerdem deren Mieteinnahmen und Darlehen offen. Der Rest ist gleich.

Was müssen Selbstständige zusätzlich einreichen?

Statt Gehaltsabrechnungen verlangen Banken Bilanzen oder Einnahmen-Überschuss-Rechnungen der letzten zwei bis drei Jahre, die Steuerbescheide dazu und eine aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA).

Quellen

Über den Verfasser

Redaktion Erste Kapitalanlage

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Erste Kapitalanlage richtet sich an Menschen vor ihrer ersten vermieteten Wohnung. Wir schreiben für Leser, die nicht aus der Branche kommen, und erklären deshalb lieber einen Begriff zu viel als einen zu wenig.

Gearbeitet wird ausschließlich mit öffentlich zugänglichen Quellen: Gesetzestexte, Statistisches Bundesamt, Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung, Gutachterausschüsse der Städte und Deutsche Bundesbank. Jede Zahl in einem redaktionellen Beitrag ist am Ende des Textes mit Quelle und Abrufdatum belegt.

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Verantwortlich für das Magazin ist Simon Koch als Herausgeber. Auf seiner Seite steht, woher die Nähe zum Thema kommt und wo die Grenze der eigenen Fachkunde liegt. Das gehört hierher, weil Sie beim Lesen einschätzen können sollen, wer hier schreibt.

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