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Die erste Wohnung als Kapitalanlage

Erste Kapitalanlage

So kennzeichnen wir Werbung

Dieses Magazin nimmt bezahlte Beiträge an. Damit beim Lesen keine Sekunde unklar bleibt, was Redaktion ist und was Werbung, gelten die folgenden Regeln. Sie sind nicht verhandelbar, auch nicht für einen gut zahlenden Auftraggeber.

Woran Sie eine Anzeige erkennen

Vier Dinge gleichzeitig, nicht eines davon:

  • Das Wort Anzeige steht über der Überschrift, nicht darunter und nicht klein am Ende. Wer nur den Anfang liest, hat es gesehen.
  • Der Beitrag steht in der Rubrik Anzeigen und nirgendwo sonst.
  • Am Textende stehen der Name des Auftraggebers und eine Objektkennung.
  • Links aus einer Anzeige nach draußen sind technisch als Werbelinks gekennzeichnet.

Was die Redaktion damit zu tun hat

Nichts. Eine Anzeige wird vom Auftraggeber veranlasst, die Redaktion ist an ihrer Erstellung nicht beteiligt. Umgekehrt entscheidet kein Auftraggeber darüber, was im redaktionellen Teil steht oder nicht steht.

Ein redaktioneller Beitrag verlinkt nie auf eine Anzeige und nie auf eine Domain des Herausgebers oder eines Auftraggebers. Das ist keine Absichtserklärung, sondern eine technische Sperre: Die Qualitätssicherung weist einen solchen Beitrag ab, bevor er erscheinen kann.

Wo Anzeigen nicht auftauchen

Anzeigen erscheinen nicht im redaktionellen Teil der Startseite und nicht im Feed. Pro Objekt gibt es höchstens eine Anzeige.

Zahlen in Anzeigen

Angaben, die vom Auftraggeber kommen und die wir nicht selbst prüfen konnten, stehen als solche im Text, erkennbar an der Formulierung „nach Angaben des Anbieters". Jede Renditerechnung nennt ihre Annahmen. Eine Anzeige ist keine Anlageberatung, und ein gerechnetes Szenario ist keine Zusage.

Rechtlicher Rahmen

Die Kennzeichnung folgt § 5a Absatz 4 UWG und den Vorgaben des Medienstaatsvertrags zur Trennung von Werbung und Redaktion. Wer einen Verstoß bemerkt, kann sich an die im Impressum genannte Adresse wenden.